AGB STRANIG HAUSBETREUUNG GMBH

1. GELTUNGSBEREICH
Alle Bedingungen, die ab einer schriftlich erfolgten Auftragsbestätigung seitens des Auftragsgebers und Auftragsnehmers rechtswirksam sind, beziehen sich auf sämtlichen nachstehenden Leistungen.

Die Übernahme des Auftrages durch den Auftragnehmer bzw. die gegenständliche Stranig Hausbetreuung GmbH, ist innerhalb von 14 Tagen, nach Einlangen und Gegenzeichnung des Auftraggebers bestätigt.

Mit Annahme des Angebotes nimmt der Auftraggeber, die AGB der Stranig Hausbetreuung GmbH an. Abänderungen im Zuge des Vergabeverfahrens oder zusätzliche Vereinbarungen müssen im Auftragsschreiben aufgenommen werden, anderweitig ist ein neues Angebot zu verfassen. Ansonsten wirkt diese Vereinbarung, als nicht rechtskräftig.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer über den genauen Umfang der Arbeiten und Leistungen durch eine gegebenenfalls eingehende Objekt- und Liegenschaftsbesichtigung zu unterrichten und bei Erfordernis eine Dokumentation mit Lichtbildern und Pläne zur Verfügung zu stellen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich aus eigenem, alle für seinen Betrieb geltenden Preise und lohnrechtlichen Bestimmungen, sowie die Anforderungen des ArbeitnehmerInnenschutz Gesetzes und gewerberechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Der Text des Angebotes bzw. Leistungsverzeichnisses darf ohne Absprache, durch Streichungen oder Ergänzungen nicht abgeändert werden.
Weisungsberechtigt sind nur Vertreter des Auftraggebers, Anweisungen oder Forderungen Dritter sind nicht gestattet.

2. SICHERHEIT
Bei der Ausführung der Arbeiten ist die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen Voraussetzung. Sollten einzelne der Sicherheit der Arbeitnehmer des Auftragnehmers dienende Vorrichtungen nicht gegeben sein, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich zu informieren, damit ordnungsgemäße Sicherheitsvorkehrungen durch den Auftraggeber geschaffen werden können.

3. VERGABE
Der Auftragnehmer kann auf seinen Namen und auf seine Rechnung Subunternehmer zur Durchführung von Tätigkeiten, die Inhalt des Vertrages sind, beauftragen.

4. HAFTUNG
Der Auftragnehmer haftet für Personen,- und Sachschäden, die nachweislich und grob fahrlässig durch ihn, seine Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) bei Erfüllung oder wegen Nichterfüllung der vertraglichen Arbeiten verursacht werden.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist seitens des Auftraggebers aufrecht.

5. LAUFZEIT DES VERTRAGES
Sollte im Angebot, oder auch im Vertrag keine Laufzeit für diesen vermerkt worden sein, so gilt grundsätzlich die Laufzeit von 1 Jahr, welche sich, sollte nichts anderes vereinbart werden, automatisch um ein Jahr verlängert.
Sollte im Vertrag, oder auch im Angebot etwas anderes vereinbart worden sein, so gilt dies.
Kündigungen sind ausschließlich mittels eingeschriebenen Briefs, samt Zeichnung des Auftraggebers, mit einer dreimonatigen Frist zum Monatsende möglich. Kündigungen aus wichtigem Grund sind von dieser Regelung ausgenommen. [Todesfall, Insolvenz, Betriebsschließung, Einseitiger Zahlungs-, und Leistungsentzug etc.]. Im Falle eines Zahlungsentzuges, steht es dem Auftragsnehmer, 1 Monat nach Fälligkeit der letzten nicht bezahlten Rechnung, die Arbeit ruhend zu legen und diese nicht mehr durchzuführen.
Ebenso steht es dem Dienstleister jederzeit frei, den Vertrag zu kündigen

6. PREISGESTALTUNG
Dem Auftragnehmer steht die Preisgestaltung frei, ist dem Auftraggeber jedoch in schriftlicher Form (im Zuge der Angebotslegung) vorzulegen.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein, d.h. jeweils nach erbrachter Leistung.

8. GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich das österreichische Recht bzw. die österreichische Rechtsprechung. Eventuelle Rechtsstreitigkeiten unterliegen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtes in St. Johann im Pongau bzw. in Salzburg.

7. ÄNDERUNGEN DES VERTRAGES
Änderungen oder Ergänzungen nach erfolgter Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind von den Vertragspartnern zu unterfertigen. Wenn eine Bestimmung unwirksam oder undurchsetzbar sein sollte, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.

8. LEISTUNGEN
Die nachstehend angeführten Leistungen werden durch die gegenständliche Stranig Hausbetreuung GmbH durchgeführt:
Hausbetreuung
Haustechnik
Winterdienst
Gartenbetreuung

9. ERGÄNZENDE RICHTLINIEN
Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches, des Auftragnehmers, wie zum Beispiel, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Gesetzesänderungen, politische Entscheidungen und Einflussnahme Dritter, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers und berechtigen daher nicht zur Kürzung der vereinbarten Monatspauschale beziehungsweise Schadensersatzforderungen.

Als Auftragsgrundlage gilt das Leistungsverzeichnis und das daraus resultierende Ergebnis. Die Art und Weise, sowie der Zeitpunkt der Ausführung, die eingesetzte Personalstärke, Urlaubs- , und Krankenstände, Feiertage, Einschulungsphasen und Umstrukturierungen auf Auftragnehmer Seite, sowie Betriebsausfälle, Betriebsurlaube, Betriebsunterbrechungen, Baumaßnahmen, Leerstände oder sonstige Einschränkungen auf beauftragen Flächen berechtigt nicht zur Kürzung der vereinbarten Monatspauschale bzw. Leistungsdotierungen.

Wenn Schneefälle erst kurz vor Beginn oder Ende der gesetzlichen Räumpflicht einsetzen, kann es aufgrund der Umlaufzeiten der Räummannschaften, erhöhtem Verkehrsaufkommen, übermäßigem Schneefall, Blitzeis, Umwelt und Naturkatastrophen zu Verzögerungen und Leistungseinschränkung kommen. Die weder einen Schadensersatz, Forderungen, noch Leistungskürzungen zum Schaden des Auftragnehmers bewirken können.

Weitere Richtlinien und Bedingungen der einzelnen Tätigkeiten, können den schriftlichen Angeboten der Stranig Hausbetreuung GmbH entnommen werden.